Das Bundesdatenschutzgesetz sichert den natürlichen Personen Rechte bzgl. der über sie gespeicherten personenbezogenen Daten zu. Für diese Daten gelten gesonderte Datenschutzprinzipien und sie werden durch Gesetze und Datenschutzkontrollbehörden besonders geschützt.
Aufgabe:
a) Welche rechtlichen Prinzipien aus dem Grundgesetz und der EU Menschenrechtscharta leigen dem Datenschutz zugrunde?
b) Welche Gesetze regeln den Datenschutz in Deutschland?
c) Welche Datenschutzkontrollbehörden sind für die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien in Deutschland verantwortlich?
d) Was versteht man unter personenbezogenen Daten und durch welche Mechanismen können die persönlichen Bezüge unkenntlich gemacht werden?
e) Welche Datenschutzprinzipien gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten?
f) Welche Tätigkeiten zählen zum Verarbeiten von Daten und welche Rechte haben die Betroffenen in Bezug auf diese Daten per Gesetz?
Lösung:
zu a)
zu c)
zu d)
Unter personenbezogenen Daten versteht man per Definition Einzelangaben über persönliche oder tatsächliche Verhältnisse einer natürlichen Person.
Die Daten können durch Anonymisieren und Pseudonymisieren von persönlichen Bezügen zur erhobenen Person unkenntlich gemacht werden.
zu e)
zu f)
Die Betroffenen haben demnach folgende Rechte:
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